Teilnahme- und Nutzungsbedingungen (AGB)
Diese Bedingungen regeln den Plattformzugang und die digitale Teilnahme. Ein Ticketkauf oder eine konkrete Veranstaltung kann zusätzliche, deutlich bezeichnete Bedingungen haben.
1. Geltung und Vertragspartner
SAMVARO ist eine Plattform der adebar GmbH. Der jeweilige Eventhinweis nennt, ob adebar selbst oder ein Kunde Veranstalter ist. Plattformnutzung, Eventteilnahme und Ticketkauf sind getrennte Rechtsverhältnisse; der jeweilige Vertragspartner und die geltenden Dokumentversionen müssen vor einer verbindlichen Handlung angezeigt werden.
Individuelle Vereinbarungen und zwingende Verbraucherrechte gehen diesen Bedingungen vor.
2. Konto, Einladung und Eventzugang
- Ein Konto ist persönlich. Zugangsdaten, Passkeys, Einladungen und QR-Codes dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden.
- Eine E-Mail, ein Link oder ein Eventcode allein beweist keine Identität und gewährt noch keine Berechtigung.
- Zugriff entsteht nur durch eine aktive, serverseitig geprüfte Mitgliedschaft im konkreten Event.
- Die Person muss richtige Angaben machen und Änderungen berichtigen, soweit diese für Sicherheit, Vertrag oder Eventdurchführung erforderlich sind.
- Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Support unverzüglich zu informieren. SAMVARO darf gefährdete Sitzungen und Zugänge vorläufig sperren.
3. Rollen und zulässige Nutzung
Teilnehmende sehen nur die für sie freigegebenen Eventbereiche. Event-, Organisations- und globale Administration erhalten getrennte, aufgabenbezogene Rechte. Keine Bezeichnung in der Oberfläche hebt die serverseitige Rechteprüfung auf.
Unzulässig sind insbesondere Angriffe, Umgehung von Limits oder Zugriffskontrollen, automatisiertes Massenauslesen, Identitätstäuschung, rechtswidrige Inhalte, Belästigung, Weitergabe fremder personenbezogener Daten und eine Nutzung, welche Plattform, Event oder andere Personen erheblich beeinträchtigt.
4. Profile, Beiträge und Bilder
Optionale Profil- und Communityfunktionen werden nur je Event aktiviert. Die Person bleibt für eigene Inhalte verantwortlich und darf nur Inhalte hochladen, für die sie die erforderlichen Rechte und Einwilligungen besitzt. Ergänzend gelten die Community- und UGC-Regeln. Private Medien bleiben zunächst in Quarantäne und werden erst nach erfolgreicher Prüfung als bereinigtes Derivat ausgeliefert.
5. Verfügbarkeit und Änderungen
adebar schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Providerstörungen und höhere Gewalt können Funktionen vorübergehend einschränken. Geplante wesentliche Arbeiten werden, soweit möglich, angekündigt.
Eventinhalte, Zeiten oder Programm können durch den Veranstalter geändert werden. Ob daraus Rücktritts-, Erstattungs- oder Minderungsrechte folgen, richtet sich nach dem konkreten Vertrag und zwingendem Recht, nicht allein nach einer technischen Anzeige in SAMVARO.
6. Sperre und Beendigung
Bei konkretem Sicherheitsverdacht, Rechtsverletzungen oder erheblichen Vertragsverstößen darf der Zugang angemessen eingeschränkt werden. Soweit keine sofortige Maßnahme erforderlich ist, werden Grund, Umfang und mögliche Abhilfe mitgeteilt. Eine Eventmitgliedschaft endet spätestens nach dem vorgesehenen Event- und Aufbewahrungszeitraum; gesetzliche Belege und Sicherheitsnachweise können gesperrt fortbestehen.
7. Haftung
adebar haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang übernommener Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Für Inhalte, Leistungen und Entscheidungen eines getrennt benannten Veranstalters haftet adebar nur, soweit adebar selbst dafür Vertragspartner oder gesetzlich verantwortlich ist.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl Verbrauchern nicht den Schutz zwingender Vorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzieht. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben bestehen. Änderungen dieser Bedingungen werden versioniert; eine bloße Weiternutzung ersetzt keine erforderliche ausdrückliche Zustimmung.