Ticketbedingungen
Die eventbezogenen Angaben zu Veranstaltung, Verkäufer, Preisen, Zeitfenstern, Kontingenten und Stornoregeln ergänzen diese allgemeinen Ticketbedingungen.
1. Angebot und Vertragspartner
Die Eventseite muss Veranstalter, Verkäufer, wesentliche Leistung, Termin, Ort, Ticketart, Einschränkungen, Gesamtpreis einschließlich Steuern sowie die akzeptierten Zahlungsmittel nennen. SAMVARO ist die Event- und Ticketmanagementplattform, die vom jeweiligen Verkäufer genutzt wird. Vertragspartner für den Ticketkauf ist der auf der Eventseite und im Checkout genannte Verkäufer.
Eine Darstellung ist noch kein verbindliches Angebot. Die Bestellung wird erst durch die eindeutig beschriftete zahlungspflichtige Schaltfläche abgegeben. Der Vertrag kommt nach der im Checkout bezeichneten Annahmeregel zustande, spätestens jedoch nicht allein durch eine technisch angelegte, unbezahlte Reservierung.
2. Bestellung, Zahlung und Nachweis
- Vor der Bestellung werden Menge, Einzel- und Gesamtpreis, enthaltene Umsatzsteuer, Veranstalter, Termin, Ticketbedingungen und Widerrufshinweis hervorgehoben angezeigt.
- Die Zahlung erfolgt über den benannten Zahlungsdienst. SAMVARO speichert keine vollständigen Kartendaten.
- Ein PaymentIntent oder eine Checkout Session ist noch kein Ticket. Erst ein signiertes, idempotent verarbeitetes Providerereignis bestätigt die Zahlung.
- Bestellung, Zahlung, Storno, Erstattung, Ticketstatus und Einlass werden in einem unveränderlichen technischen Ledger nachvollziehbar verknüpft.
- Bei widersprüchlichen Providerzuständen wird kein Ticket automatisch doppelt ausgegeben.
3. Ticket, Wallet und QR-Code
Das Ticket wird digital in SAMVARO und – sofern freigegeben – als Apple- oder Google-Wallet-Pass bereitgestellt. Der QR-Code ist eine technische Eintrittsberechtigung, nicht der Zahlungsnachweis. Kopien oder Screenshots können bei erstmaliger wirksamer Entwertung ihre Gültigkeit verlieren.
Die Person muss das Ticket auf einem ausreichend geladenen Smartphone oder in der ausdrücklich angebotenen Ersatzform vorzeigen. Der Einlassscan erfolgt mit einem angemeldeten, berechtigten Smartphone. Scanner sehen nur die für die Einlassentscheidung notwendigen Daten.
4. Personalisierung, Weitergabe und Missbrauch
Ob ein Ticket personalisiert oder übertragbar ist, steht bei der Ticketart. Eine erlaubte Übertragung muss über den vorgesehenen Prozess erfolgen. Gewerblicher Weiterverkauf, Umgehung von Mengenlimits, Manipulation und unbefugte Vervielfältigung sind untersagt. Bei konkretem Missbrauchsverdacht kann das Ticket vorläufig gesperrt und geprüft werden.
5. Einlass und Hausordnung
Einlass setzt ein gültiges Ticket und die Einhaltung der bekannt gemachten Haus- und Sicherheitsregeln voraus. Bei personalisierten Tickets kann ein geeigneter Identitätsnachweis verlangt werden, wenn dies vor dem Kauf klar mitgeteilt wurde. Gesetzliche Schutz- und Gleichbehandlungspflichten bleiben unberührt.
6. Absage, Verlegung und Programmänderung
Bei Absage wird der Ticketpreis nach der eventbezogenen Erstattungsregel und zwingendem Recht zurückgezahlt. Bei Verlegung, erheblicher Leistungsänderung oder Abbruch richten sich Rechte und Fristen nach dem Einzelfall, dem benannten Veranstalter und zwingendem Recht. Bloße Änderungen einzelner Programmpunkte begründen nicht automatisch ein Erstattungsrecht.
Service-, Versand- oder andere Gebühren dürfen nur einbehalten werden, wenn dies vor Vertragsschluss transparent, rechtlich zulässig und sachlich gerechtfertigt ist.
7. Widerruf und freiwillige Stornierung
Bei termingebundenen Freizeitveranstaltungen kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein. Der konkrete Checkout muss den zutreffenden Hinweis vor der Bestellung deutlich zeigen. Eine freiwillige Stornierung oder Umbuchung besteht nur in dem Umfang, den die eventbezogene Regel ausdrücklich einräumt.
8. Fehler, Support und Haftung
Offensichtliche Ticket- oder Zahlungsfehler sind unverzüglich an den im Checkout genannten Support zu melden. Die Haftungsregel der Teilnahme-AGB gilt ergänzend. Zwingende Gewährleistungs-, Schadensersatz- und Verbraucherrechte bleiben unberührt.